Bei einer Cyber-Versicherung handelt es sich um eine Versicherung, die gegen Schäden absichert, welche durch Hacker-Angriffe und andere Internetrisiken entstehen. Der Begriff der Cyber-Versicherung ist allerdings keine allgemeingültige Versicherungsbezeichnung – da dieser Versicherungsbereich noch vergleichsweise neu ist, hat sich bisher keine einheitliche und gesetzlich geregelte Bezeichnung ergeben.
Zu den größten Gefahren im Internet gehört das Risiko von Hacker-Angriffen. Diese Angriffe werden gezielt durchgeführt, um vertrauliche Daten abzugreifen, die anschließend verkauft oder zur Erpressung genutzt werden.
Auch die folgenden Risiken zählen zu den größten Gefahren des World Wide Web:
Deshalb wird empfohlen, ein Anti-Viren-Programm auf dem Computer zu installieren und nur E-Mails zu öffnen, bei denen die Herkunft bekannt ist.
Cybermobbing ebenso wie das Erstellen rufschädigender Inhalte in sozialen Netzwerken kann dafür sorgen, dass dem Betroffenen ein großer Schaden entsteht. Eine Internetversicherung kann zwar nicht vor diesen Gefahren schützen – sie kann jedoch die Kosten für die dadurch entstandenen Schäden abdecken. Aus diesem Grund ist es oftmals sinnvoll, eine Cyber-Versicherung abzuschließen.
Der Abschluss einer Internet-Versicherung ist vor allem für Unternehmen sinnvoll, die mit vertraulichen Daten arbeiten und von deren ständiger Verfügbarkeit abhängig sind. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eigene Daten oder solche von Vertragspartnern handelt.
Große Unternehmen sollten eine solche Versicherung also in jedem Fall abschließen. Doch auch kleine und mittelständische Firmen ebenso wie Selbstständige sollten über eine Internetversicherung nachdenken – insbesondere dann, wenn sie sensible Kundendaten verwalten.
Das Angebot der Internetversicherungen unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter – ein einheitliches Standardprogramm gibt es nicht. Dennoch gehören zu den üblichen Leistungen in der Regel die folgenden:
Die meisten Internetversicherungen greifen also nicht nur bei Vermögensschäden, die durch Cyberkriminalität entstanden sind. Stattdessen stehen sie den Versicherten auch dann zur Seite, wenn diesen insbesondere durch Cybermobbing ein psychischer Schaden entstanden ist.
Es kann durchaus geschehen, dass Sie wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden – auch wenn Ihnen der Verstoß selbst nicht bewusst war. Dies ist häufig der Fall, wenn sich Internetnutzer in einem halblegalen Raum bewegen.
Erstes Beispiel: Sie waren auf einer Party und laden am nächsten Tag Fotos der Feier auf Facebook hoch. Auf den Fotos sind jedoch Personen erkennbar, deren Erlaubnis Sie für das Hochladen der Bilder vorher nicht eingeholt haben. In diesem Fall haben Sie eine Urheberrechtsverletzung begangen.
Zweites Beispiel: Ein 15-Jähriger lädt kostenlos aktuelle Musik aus dem Internet herunter. Seine Eltern erfahren erst davon, als sie die schriftliche Abmahnung erhalten. In der Regel wird hierbei das Urheberrecht verletzt, wenn die Musik nicht von offizieller Seite kostenfrei angeboten wird.
In solchen Fällen greift eine Cyber-Versicherung nicht; die Betroffenen müssen die Abmahnungskosten also selbst tragen.
Wir empfehlen ausdrücklich einen persönlichen Termin. Dennoch haben Sie die Möglichkeit einen von Uns häufig empfohlenen Tarif schnell und unkompliziert abzuschließen. Bitte bedenken Sie, dass dies einem Beratungsverzicht gleich kommt und sich ggf. Nachteilig auf eine eventuelle Schadensersatzklage gegen den Makler auswirken kann!